Gefährdungsbeurteilung Psyche

Angebote zu diesem Thema richten sich überwiegend an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsdienste, Arbeitnehmervertretungen.

 

Seit 1996 sind Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, auch die psychischen Gefährdungen ihrer Mitarbeiter zu ermitteln und zu reduzieren. Seit 2013 sind auch die psychischen Belastungen ausdrücklich benannt (§ 5 Absatz 3 Nr. 6 ArbSchG). Vielfach bestehen aus unserer Sicht in Unternehmen erhebliche - aber nachvollziehbare - Schwierigkeiten dies umzusetzen.

 

Bei der Lösung dieser Schwierigkeiten können wir Sie tatkräftig unterstützen. Um psychische Gefährdungen zu erheben, finden wir meist weniger aufwändige Verfahren als Mitarbeiterbefragungen.

 

Psychische Gefährdungen sind Einwirkungen von außen auf den Menschen, die bei den allermeisten von uns negative Reaktionen hervorrufen würden, zum Beispiel:

  • Emotionale Belastungen wie Bedrohungen durch Kunden
  • Widersprüche in der Aufgabenstellung (Sicherheit - Zeit)
  • Rollenunklarheiten
  • Schnittstellenkonflikte
  • Spannungen im Team
  • Schwieriges Führungsverhalten
  • Räumliche, klimatische Bedingungen

 

Hierbei werden die Arbeitsplätze angeschaut, nicht die Menschen!

 

Bitte beachten Sie, dass bei traumatischen Ereignissen im Unternehmen und auf dem Heimweg ein Arbeits- oder Dienstunfall vorliegen kann!

 

Zum Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb gibt die DGUV Information 206-017 wichtige Hinweise.

Hier können auch psychische Ersthelfer eine wichtige Ergänzung in der Hilfe-Kette sein.

Psychische Ersthelfer sind meist auf traumatische Ereignisse in Unternehmen spezialisiert.

MHFA Ersthelfer kommen zum Einsatz, wenn Menschen sich allgemein in psychischen Krisen befinden und professionelle Hilfe benötigen. MHFA Ersthelfer ermutigen Betroffene, sich Hilfe zu holen.

Sonja Höhn

Diplom-Psychologin

Burgblick 66

35327 Ulrichstein

 

sonja@sonjahoehn.de